SiGe-Koordinator

Koordinator nach Baustellenverordnung (SiGeKo)

SiGeKo Leistungen

Folgende Leistungen können bei frühzeitigem Hinzuziehen von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) erbracht werden. Die genauen Leistungspflichten des SiGeKo wurden in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt.


Ab wann Sie einen SiGeKo benötigen, erfahren Sie hier per Klick .


SiGeKo-Leistungen in der Planungsphase
  • Beratung während der Vor-, Entwurfs- und Werksphase in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
  • Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
  • Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Ãœbermittlung der Vorankündigung nach Absprache (keine Pflichtleistung des SiGeKo´s)
SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase
  • laufende Kontrollen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden
  • Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Koordinierung der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten Unternehmen auf der Baustelle
  • Ãœberprüfung, ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden
  • Durchführung von Sicherheitsbegehungen
  • Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel
  • Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
SiGeKo-Leistungen nach Abschluß der Ausführungsphase
  • Erstellung einer Unterlage / Dokumentation zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz (z. B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten) nach Fertigstellung der Anlage