Ausbildung

Ausbildung Gabelstaplerfahrer

Die 1-2 tägige Ausbildung (Personenzahlabhängig – mit theoretischer und praktischer Prüfung), berechtigt zum Führen von Gabelstaplern und Flurförderfahrzeugen. Um in seinem Unternehmen anschließend rechtssicher als Staplerfahrer tätig werden zu dürfen, benötigt der Mitarbeiter zusätzlich eine schriftliche Unternehmensbeauftragung, sowie eine weitere Einweisung durch den Arbeitgeber über das Nutz-Fahrzeug und über den Einsatzort.

Voraussetzungen:

  • Gültige arbeitsmedizinische Vorsorge G25 für Fahr-, Steuer und Überwachungstätigkeiten (- befundfrei -).
  • 18 Jahre = Volljährigkeit erreicht.
  • Gültiger Ausweis und aktuelles Lichtbild.

Veranstaltungsort: Nach Absprache