SiGeKo

Koordinator nach Baustellenverordnung (SiGeKo)

Der Koordinator hat einzig und allein die Aufgabe, im Interesse des Bauherrn tätig zu werden.
Hier sorgt dieser schon in der Planungsphase für die notwendigen Sicherungsmaßnahmen inner- und außerhalb des Bauvorhabens.


Aufgaben eines SiGeKo´s
Festlegung auf Maßnahmen zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.

Der Sicherheitskoordinator ( SiGeKo ) analysiert die Pläne auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken. Er kennt die organisatorischen und logistischen Kniffe, die im Sinne der Baustellenverordnung eine höhere Sicherheit , und somit Kosten- und Zeitersparnis bringen. Deshalb stimmt der SiGeKo  sein Wissen mit den Architekten, Ingenieuren und Baufirmen ab, damit möglichst frühzeitig alle relevanten Fakten in die Erstellung des Sicherheitskonzeptes einfließen.


Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator trägt durch seine ausführlichen Planungen und Beratungen erheblich dazu bei, Unfälle und Störfälle mit Personen- und/oder Sachschäden zu vermeiden. Dadurch fördert er den reibungslosen Bauablauf und bewahrt Sie (den Bauherren) und die bauausführenden Firmen vor hohen betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Schäden, die durch Arbeitsunfälle entstehen könnten. SiGeKo…

  • Koordiniert Sicherheitsvorgaben und -maßnahmen zwischen allen Beteiligten auf der Baustelle
  • Erhebliche Kosteneinsparungen durch Vermeidung von Unfällen / Störfällen
  • Deutliche Zeitersparnis für den Bauherren

Erstellung der Baustellendokumentation durch den Sicherheitskoordinator

Der erfahrene Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator erstellt eine umfassende Dokumentation für sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten an der Anlage (z.B. Wartungs-, Inspektions- oder Instandsetzungsarbeiten).

Ein Beispiel hierfür ist die zeitgerechte Planung und Dokumentation von Anschlagpunkten für Reinigungsgeräte und Instrumente. Eine nachträgliche Installierung von Brücken, Anschlägen und anderen Sicherungsmaßnahmen wäre mit erheblichem organisatorischen Aufwand und Mehrkosten verbunden. Somit unterstützt die Dokumentation des Sicherheitskoordinators die langfristige wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der Anlage.

  • Erhöhte Planungssicherheit
  • Klar definierte Sicherheitsmaßnahmen auch nach der Fertigstellung der Baumaßnahmen
  • Erneut Kosten- und Zeiteinsparungen

Der SiGeKo überwacht die Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen

Neben den Beratungs- und Dokumentationsleistungen ist es natürlich die wichtigste Aufgabe des Sicherheitskoordinators die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen. Er überwacht die ordnungsgemäße Anwendung der festgelegten Arbeitsverfahren und protokolliert sicherheitsrelevante Mängel.

Zudem führt der SiGeKo regelmäßig Sicherheitsbegehungen der Baustelle / des Gebäudes durch und überprüft, ob die Vorgaben der Baustellenverordnung und des Arbeitsschutzgesetzes (allg. Grungsätze nach § 4) von allen am Bau beteiligten Personen im Schnittstellenbereich eingehalten werden (nicht zu verwechseln mit einer Sicherheitsfachkraft). Bei Bedarf passt der Sicherheitskoordinator auch den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)  an neue Gegebenheiten an und sorgt dafür, dass alle Beteiligten zeitnah von den Neuerungen erfahren.

  • Zeitersparnis, da der SiGeKo die Prüfung auf Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen übernimmt

Wann muß eine SiGeKo bestellt werden?

Tabelle SiGeKo 1
Tabelle SiGeKo 3
   Personentage = 8 Stunden/Person