EXTERNER DATENSCHUTZBERATER oder EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER
Ab dem 24. Mai 2018 ist die DSGVO („Datenschutzgrundverordnung“) in Kraft getreten. Die Landes- und Bundesdatenschutzbeauftragten können ab diesem Datum Konformitätskontrollen durchführen.
AUFGEPASST
Unternehmen, die die DSGVO nicht einhalten, müssen mit Sanktionen und Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr rechnen.
LÖSUNG?
Damit Ihnen dieses nicht passiert, stehen wir Ihnen als externer Datenschutzberater oder auf Wunsch auch als externer Datenschutzbeauftragter gerne beratend zur Seite.