Arbeitsschutz: Warum, Folgen, Aufgaben
Warum Arbeitsschutz?
Jeder Unternehmer der Mitarbeiter beschäftigt, ist nach der DGUV-V1 dazu verpflichtet seine Mitarbeiter zu schützen, und eine sichere Struktur und Organisation zu schaffen.
Folgen, wenn der Unternehmer seiner Aufgabe nicht nachkommt?
Der Unternehmer steht bei Missachtung der DGUV-V1 BGV-A1, der Arbeitsstättenrichtlinie, der Arbeitsstättenverordnung u.v.m. strafrechtlich (betrieblich und persönlich) voll in der Haftung. Bei Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, die durch geeignete Schutzmaßnahmen hätten vermieden werden können, bedeutet diese:
- Zahlen von Geldstrafen
- Betriebssperrungen / Produktionsverbote
- Volle Kostenübernahme von medizinischen Behandlungen oder Reha-Maßnahmen
- Bei Tod: Lebenslange Rentenzahlungen an die Hinterbliebenen
- Gefängnisstrafen
Was ist Arbeitsschutz und welche Aufgaben verbergen sich dahinter?
Ein Unternehmen muß Gewinne erwirtschaften. Gleichzeitig kann es das nur, wenn seine Mitarbeiter gesund, anwesend und motiviert sind. Der allseits bekannte Ausspruch „bei uns ist doch schon jahrelang alles gut gegangen“ oder „das haben wir schon immer so gemacht“ zeigt Uneinsicht und ist eine Schutzbehauptung, um z.B. Kosten und Zeit zu sparen. Diese Kosteneinsparung ist um ein vielfaches verloren, sobald z.B. ein Arbeitsunfall mit Ausfallzeit eingetroffen ist.
Fazit: Nur zufriedene, gesunde und motivierte Mitarbeiter bringen mehr Qualität und Quantität in das Unternehmen.
Jeder Unternehmer ist verpflichtet und trägt Verantwortung seinen Mitarbeiteren gegenüber (aber auch sich selbst), eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen. Weiterhin sind diese Vorgaben gesetzlich verankert. Hierüber wachen Berufsgenossenschaften sowie die Bezirksregierungen (früher Gewerbeaufsicht) über entsprechende Einhaltungen. Ein gut durchgeführter Arbeitsschutz bringt das Unternehmen, ohne wenn und aber, nach vorne.
Hier kommen die Aufgaben und Fachkenntnisse einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ins Spiel……