Z&L Strahltechnik

Z&L Strahltechnik:

§ 1 Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere
Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des
Vertrages. Sie gelten nicht, wenn unser Vertragspartner eine
Privatperson ist und nicht beruflich oder gewerblich handelt. Sie gelten
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Käufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch
dann nicht, wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen
Erklärung zugrunde gelegt hat.

§ 2 Angebote, Aufträge

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht in schriftlicher
Form als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt
daher erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der
Ware zustande.

Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere
Unterlagen, die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören,
bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd Maß gebend. Nur
bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns können sie
verbindlicher Vertragsinhalt werden.

§ 3 Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit

Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an
der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, können wir weitere
Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den Käufer
abhängig machen. Wir können dem Käufer für die Vorauszahlung der
Ware eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten,
wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht; der Käufer
kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten.
Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet
vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.

Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem
dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er
Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.

§ 4 Preise

Unsere Preise gelten „ab Werk“ sofern keine abweichende
Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Verpackungskosten
sind nicht in dem Preis enthalten.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht
eingeschlossen und wird in der am Tag der Rechnungsstellung
gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der
Lieferung mehr als 4 Monate, ohne dass dies auf einer von uns zu
vertretenden Lieferverzögerung beruht, und hat sich in dieser Zeit
unsere gültige Preisliste geändert, so können wir anstelle des
vereinbarten Kaufpreises den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis
verlangen. Wir werden dem Käufer vor der Lieferung eine entsprechend
geänderte Auftragsbestätigung übermitteln. Der Käufer kann in diesem
Fall hinsichtlich der Waren, für die der Preis erhöht worden ist, von
seiner Bestellung zurücktreten. Er muss den Rücktritt spätestens am

Werktag nach Erhalt der geänderten Auftragsbestätigung
schriftlich erklären:
Eine Übersendung per Telefax oder per Mail genügt.

§ 5 Lieferzeit

Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur
annähernd vereinbart, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet worden sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen
gilt eine Lieferung innerhalb 10 Tage nach der angegebenen Lieferzeit
auf jeden Fall noch als rechtzeitig.

Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten
können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der
Käufer eine angemessene Nachfrist (bis zu 2 Wochen) zu gewähren.

Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen
außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder
teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so
verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des
Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom
Käufer gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für
Nachfristen bei Verzug.

Vor Ablauf, der gemäß Nr. 3 verlängerten Lieferzeit bzw.
Leistungsfrist ist der Käufer weder zum Rücktritt noch zum
Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis länger als 2
Wochen an, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt
berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der
Käufer vertraglich oder gesetzlich (z.B. wegen Interessewegfall) ohne
Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht
unberührt.

Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art
ausgeschlossen.

§ 6 Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit
der Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung
vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen
erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu
sorgen.

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde,
sind wir zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, die
einzeln berechnet werden.

§ 7 Zahlung

Unsere Rechnungen sind nach Zahlungsziel wie im Angebot oder in
der Auftragsbestätigung vereinbart zu zahlen.

Der Käufer kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug,
wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 5 Tagen nach Fälligkeit
und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen
Zahlungsaufstellung zahlt.

Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine
sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit
uns – auch solche, für die Wechsel gegeben worden sind – sofort fällig.
In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an
Zinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu verlangen. Der Nachweis
eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.

Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und bei Diskont-
Fähigkeit ohne Gewährung eines Skontos erfüllungshalber
angenommen. Auch Zahlungen im Scheck-/Wechselverfahren werden
nur erfüllungshalber angenommen. Der Kaufpreisanspruch erlischt erst
nach vollständiger Einlösung der Wechsel. Wechsel- und Diskontspesen
werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort zu zahlen.

Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer
anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

§ 8 Gewährleistung/Haftung bei Wareneinkäufen

Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren
zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer innerhalb
von 1 Woche ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns
gegenüber zu rügen.

Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen
offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit
ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem
Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir – unter Ausschluss
der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den
Kaufpreis herabzusetzen – zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn,
dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der
Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns für jeden einzelnen
Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung
des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir sind
berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden
ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises
oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine
Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als
fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der
Verkäufer die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer
nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen
oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen
des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die
Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung von uns
verweigert wird. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von
weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden
Bedingungen bleibt davon unberührt.

Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für
Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach den gesetzlichen
Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte
Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von
wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des
typischerweise vorhersehbaren Schadens.

Die Haftungsbeschränkung nach Nr. 5 gilt entsprechend für andere
als vertragliche Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus
unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch zugunsten unserer
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.

Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine
Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften
wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen
der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht
unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann,
wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit
verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher
Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des
Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir
haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem
Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen
Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im
Übrigen nicht. Die in § 7 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten
auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden
Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen
ist.

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur
des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung
des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware),
bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten
Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser
seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung
einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und
Einlösungen von Schecks und Wechseln erfüllt hat. Im Fall des Scheck-
Wechsel-Verfahrens erlischt der Eigentumsvorbehalt in all seinen hier
aufgeführten Formen nicht schon mit der Scheckzahlung, sondern erst
mit der Einlösung des Wechsels.

Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen
seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer
hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß
gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum
Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.

Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung
unsererseits nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch in
seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige
Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt
der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt stets
ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückbehalt der Vorbehaltsware
zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös
wird mit unseren offenen Forderungen aufgerechnet.

§ 10 Erfüllungsort

Der Erfüllungsort für Zahlungen ist Datteln, für unsere
Warenlieferungen der Versandort.

§ 11 Datenverarbeitung

Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit
der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter
Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener
Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine
Kreditschutzorganisation übermitteln, soweit dies im Rahmen der
Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer
berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme
besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Käufers an dem
Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser
Daten überwiegt.

§ 12 Salvatorische Klausel

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Form. Sollte eine Regelung dieser allgemeinen Liefer- und
Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Liefer- und
Zahlungsbedingungen im Übrigen nicht.

§ 13 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn
der Käufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat. Die
Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf
beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von
internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist
ausgeschlossen.

Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung der Verkäufers abzutreten.

Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für
beide Teile – auch für Wechsel- und Scheckklagen – das Amtgericht
Recklinghausen.
Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen.

Zusatz
Zusätzlich hierzu gilt unsere AGB SQH Strahltechnik für
Beratungsdienstleistungen und Lohnstrahlarbeiten, die im Internet
jederzeit einsehbar ist, und mit der Kundenbestellung