AGB Strahltechnik


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beratungsdienstleitungen und Lohnstrahlarbeiten

§ 1 Wirkungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als „Klienten“
bezeichnet. Die AGB werden vom Klienten automatisch durch die
Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der
Geschäftsbeziehung.

§ 2 Auftragserteilung, Leistung

Grundlage der Geschäftbeziehung ist der jeweilige Beratungsvertrag,
bzw. der schriftliche Auftrag des Klienten an uns, in dem der
Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.

Der Klient kann uns Aufträge in folgenden Formen erteilen: telefonisch,
postalisch, per Fax, per E-Mail. Ebenso nehmen wir formlose Aufträge
entgegen. Der Klient erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung
per Fax oder Mail. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als
angenommen und der Beratungsvertrag als zustande gekommen. Diese
Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Liefertermin.

Bei besonderem Bedarf ziehen wir externe Berater hinzu, die wir durch
langjährige Zusammenarbeit kennen. Die Geschäftsbeziehung besteht in
diesen Fällen weiterhin zwischen uns und dem Klienten, sofern nichts
anderes vereinbart wurde.

Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden
von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung
Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Klienten.

§ 3 Preise

In allen Preisen unserer Leistungen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von
derzeit 19 % nicht enthalten.

§ 4 Zahlung, Fälligkeit

Unserer Anspruch auf Zahlung des Preises entsteht für jede einzelne
Leistung, sobald diese von uns erbracht wurde. Alle Leistungen von
uns, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.
Sobald die Rechnung dem Klienten zugeht, ist der Preis zur Zahlung
fällig (Abweichungen siehe Angaben Rechnung SQH).

Der Klient kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug,
wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit
und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.

Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der
Klient nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten
sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf
Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.

§ 5 Lieferfristen, Termine

Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein,
die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Es ist unser
Anliegen, unsere Leistungen nach bestätigtem Auftragseingang innerhalb
von 10 Werktagen bereitzustellen (Ausnahme Sondervereinbarung laut
Angebot SQH).

Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Klienten erst dann zur
Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er uns eine
angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§ 6 Mitwirkungspflicht des Klienten

Der Klient stellt uns alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen
Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung.

§ 7 Verschwiegenheitsklausel

Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Beratungstätigkeit
bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten
Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur
Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die
Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur
durch den Klienten selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus
sind wir verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen
Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu
schützen.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Wir übernehmen keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere
Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse oder Verkehrsstörungen),
Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren
oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige
Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der
Klient verantwortlich.

Wir übernehmen auch keine Haftung für Schäden an Hard- und
Software des Klienten, die durch die unwissentliche Übersendung von
Dokumenten per E-Mail verursacht werden, die von einem Virus
infiziert worden sind.

Wir sind verpflichtet, die uns übertragenen Arbeiten mit fachlicher und
kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch
haften wir nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von uns
vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Klienten
zurückbleibt.

Wir haften nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der
Auftraggeber selbst oder Dritte die uns überlassenen Materialien,
Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben.

Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten.

§ 9 Mängelrüge

Wenn uns der Klient nicht innerhalb von 7 Tagen nach Abwicklung
des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel
meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.

Sollte der Klient eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss
diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses
Gegengutachten untermauert werden.

Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur
Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung
nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Klient das Recht auf
Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die
Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der
Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren,
übernehmen wir nicht.

Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist –
hier gilt die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert – und wir
eine vom Klienten schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht
einhalten konnten, ist der Klient zum Rücktritt aus dem Vertrag
berechtigt.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen
hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine
Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und
Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

§ 11 Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Klienten und uns ist
ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Firmenstandortes, Klosterstrasse 13,
in 45711 Datteln.

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns
und dem Klienten ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz in
Recklinghausen örtlich zuständiges Gericht vereinbart.
Zusatz
Zusätzlich hierzu gelten unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen für
unsere Waren, die im Internet jederzeit einsehbar sind, und mit der
Kundenbestellung als gültig anerkannt wurden.

§ 13 Datenschutz (Allgemeine Datenschutzerklärung)

Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Erhebung,
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